Etwas später kommen können, dafür später gehen oder umgekehrt – das ist die Kernidee der Gleitzeit. Eine Gleitzeitregelung hebt damit den Zwang zum gemeinsamen Beginn und Ende der Arbeit auf. Gerade Beschäftigte, die in Ballungsgebieten pendeln, in öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen oder die Familienmitglieder betreuen, profitieren von diesem Modell, denn hier kommt es nicht darauf an, auf die Minute genau am Arbeitsplatz zu erscheinen.
In der Regel besteht das Gleitzeitmodell aus einer Kernarbeitszeit, in der allgemeine Anwesenheitspflicht besteht, und Gleitzeitphasen vor und nach Beginn der Kernarbeitszeit. Im unten gezeigten Beispiel dauert die Kernarbeitszeit von 9:30 Uhr bis 15:00 Uhr, die Gleitzeit von 7:00 Uhr bis 9:30 Uhr und von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Im klassischen Gleitzeitmodell liegt die Dauer der täglichen bzw. wöchentlichen Arbeit fest und entspricht der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.
Gleitzeit ist im Bürobereich weit verbreitet, in Produktionsbereichen deutlich seltener. An manchen Arbeitsplätzen, wie zum Beispiel im Call-Center oder im Handel, sind die Möglichkeiten für Gleitzeit sehr eingeschränkt, da hier die verbindliche Erreichbarkeit für Kunden ab einer definierten Uhrzeit (z.B. der Öffnungszeit) gewährleistet sein muss.
Dieses Modell stellt eine Weiterentwicklung der klassischen Gleitzeit dar und eignet sich besonders für Arbeitsbereiche, bei denen die Beschäftigten relativ autonom arbeiten können und sich wenig mit Kollegen oder Kunden abstimmen müssen. Hier entfällt die Kernarbeitszeit. Das Unternehmen definiert lediglich die Betriebszeiten, zu denen die Beschäftigten ihrer Tätigkeit nachgehen können. Die Beschäftigten entscheiden weitgehend selbst über Beginn und Ende der Arbeitszeit. In der Regel sind auch in diesem Modell die Beschäftigten mit einer Vollzeitstelle „quasi automatisch“ zwischen 10 und 14 Uhr anwesend. Teilzeitkräfte können aber im Unterschied zur Teilzeit mit Kernarbeitszeit auch ab dem frühen Morgen oder späten Abend anwesend sein.
In dieser Variante wird die Gleitzeit nicht mit einer Kernarbeitszeit, sondern mit einer Funktionszeit kombiniert. Das Modell eignet sich für Arbeitsbereiche, in denen sich Kollegen und Kolleginnen fachlich gegenseitig vertreten können. Für eine Funktionszeit definiert der Arbeitgeber, zu welchen Zeiten die jeweiligen Unternehmensbereiche in welcher Form funktionsfähig sein müssen (z.B. Erreichbarkeit für den Kunden oder für andere Abteilungen). Die Beschäftigten legen dann im Rahmen dieser Vorgaben ihre Arbeitszeiten in Absprache mit Kollegen fest. Darüber hinaus können sie vor und nach der Funktionszeit eine Eingleit- und Ausgleitspanne nutzen. Im Unterschied zur Gleitzeit mit Kernzeit ist es nicht erforderlich, dass alle Beschäftigten in der Funktionszeit anwesend sind, so lange die Funktionsfähigkeit des Unternehmensbereichs gewährleistet ist.
In dieser Variante ist die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit nicht festgelegt, maßgebend ist die Jahresarbeitszeit. Im Rahmen der betrieblichen Vorgaben können die Beschäftigten die Dauer der täglichen Arbeitszeit nach anfallendem Arbeitsaufwand bestimmen. Mehr- oder Minderstunden im Vergleich zur vertraglich vereinbarten Arbeitszeit werden auf einem Arbeitszeitkonto festgehalten. Im Jahresdurchschnitt sollte die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit entsprechen.
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